Anschwemmen
, verb. reg. act. welches das Factitivum des folgenden ist,
anschwimmen machen. Holz anschwemmen, wofür doch anflößen
üblicher ist. Der Fluß schwemmet vieles Land an, setzt es an. Daher
die Anschwemmung, welches in einigen Gegenden auch wohl das Eigenthumsrecht
über ein solches angeschwemmtes Land bedeutet.
S. auch Anschütt. [
365-366]