* Die Anschütt
, plur. die -en, in Oberdeutschland, ein von dem Wasser
angesetztes oder angespültes Land, ingleichen das Recht des Eigenthums
über ein solches angeschwämmtes Land, Jus alluvionis; in
Niedersachsen Anschudde, in andern Gegenden die Anschwemmung, die Anlage, der
Anwurf, der Zuwurf u. s. f.
S. das folgende, ingleichen die
Schütt. [
363-364]