Der Anschluß
, des -sses, plur. die -schlüsse. 1) Die Handlung des
Anschließens in der ersten Bedeutung des Activi, ingleichen in der
Bedeutung des Neutrius; ohne Plural. 2) Dasjenige was angeschlossen oder
beygefüget wird, der Beyschluß. Der Anschluß eines Schreibens.
In dieser Bedeutung ist so wohl Anschluß, als auch das Verbum
anschließen, am häufigsten in Oberdeutschland üblich, wo man
auch das Adjectivum anschlüssig hat, ein anschlüssiges, d. i.
angeschlossenes, Schreiben. Hingegen wird in Westphalen eine Holzmark, welche
mit einem daran [
359-360] grenzenden Acker verbunden, oder
mit demselben eingeschlossen wird, ein Abschluß genannt. [
361-362]