Anrühren
, verb. reg. act. 1) An etwas rühren, dessen
Seitenfläche berühren. Einen anrühren. Etwas mit der Hand, mit
den Fingern, mit einem Stecken anrühren. Rühre mich nicht an.
Figürlich, so wohl beleidigen, feindlich antasten, eines Ehre, guten
Nehmen anrühren, doch nur im gemeinen Leben; als auch für
erwähnen, doch nur in Oberdeutschland, und in den Kazelleyen. Der
angerührte, oben angerührte Umstand.2) Daran rühren, d. i. durch
Rühren mit etwas vermischen, in den Küchen. Mehl mit Milch
anrühren. Das Mehl anrühren, es mit einem flüssigen Körper
zu einem Teige machen. 3) Bey den Vogelstellern, an die Ruhr oder Rege
befestigen. Einen Vogel anrühren.
S. Ruhr.So auch die Anrührung in allen drey
Bedeutungen. [
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