Anrufen
, verb. irreg. act.
S. Rufen. 1) Den Ruf an jemanden richten. Einen anrufen.
Die Schildwache rief uns an. Figürlich, um Erweisung der Wohlthat zu
jemanden rufen, ihn laut und dringend darum bitten. Einen um Schutz anrufen.
Den Richter um Recht anrufen. Gott um Hülfe anrufen. 2) Heran rufen herbey
rufen. Einen auf öffentlicher Gasse anrufen. Figürlich. Einen zum
Zeugen anrufen. Gott zum Zeugen seiner Unschuld anrufen. So auch die Anrufung
in beyden Bedeutung, besonders in der ersten figürlichen, der lauten und
dringenden Bitte an jemanden. Die Anrufung Gottes, die Anrufung seines
Nahmens.Anm. Anaruofen ist nach dem Lateinischen invocare gebildet, und kommt
so wohl in der eigentlichen als figürlichen Bedeutung schon bey dem
Ottfried und Notker vor. Das Hauptwort der Anrufer, welches Richt. 15, 19
gebraucht wird, ist nicht gewöhnlich. [
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