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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Ankläger

, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Anklägerinn, plur. die -en, eine Person, welche jemand anklaget, besonders in peinlichen Sachen. In Niedersachsen bedeutet dieses Wort ehedem den Beklagten. So heißt es z. B. in den Bremischen Statuten, Ord. 4. Wolde ock de Anklegere den Kleger schuldigen, wollte auch de Beklagte den Kläger beschuldigen. [323-324]
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