Der Ankläger
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Anklägerinn,
plur. die -en, eine Person, welche jemand anklaget, besonders in peinlichen
Sachen. In Niedersachsen bedeutet dieses Wort ehedem den Beklagten. So
heißt es z. B. in den Bremischen Statuten, Ord. 4. Wolde ock de Anklegere
den Kleger schuldigen, wollte auch de Beklagte den Kläger
beschuldigen. [
323-324]