Ankaufen
, verb. reg. act. 1) An sich kaufen, käuflich an sich
bringen. Ein Landgut, einen Acker, oder Garten ankaufen. Nochmehr aber, 2) Sich
ankaufen, unbewegliche Güter an sich kaufen. Sich an einem Orte ankaufen.
Er hat sich mit zwanzig Acker Land angekaufet. Daher die Ankaufung besonders in
der ersten Bedeutung. [
319-320]