* Angeblich
, adj. et adv. welches aus dem Oberdeutschen auch in das
Hochdeutsche gekommen ist, wie angegeben, oder vorgegeben wird. Ein angeblicher
Arzt, der sich für einen Arzt ausgibt, ein vorgegebener. Angeblicher
Maßen, angegebener Maße nach. Ein angebliches Verbrechen, besser ein
vorgegebenes. [
297-298]