Die Angabe
, plur. die -n, von dem folgenden Verbo angeben. 1. Die Handlung
des Angebens, und zwar, 1) diejenige Art des Tausches, da man dem Käufer
Statt eines Theiles des baren Geldes eine andere Waare mit angibt. 2) Der erste
Entwurf einer Sache. Die Angabe des Hauses, eines Gartens. 3) Die Angabe eines
Verbrechens oder Vergehens bey einem Vorgesetzten. Indessen bedienet man sich
in diesen beyden letzten Bedeutungen lieber und richtiger des Infinitives, das
Angeben. 4) Die Bezeichnung einer Sache nach ihren Umständen. Das Buch
bestehet seiner eigenen Angabe nach aus zwey Bänden.2. Diejenige Sache,
welche angegeben wird, besonders dasjenige Geld, welches zum Zeichen eines
geschlossenen Kaufes oder Vertrages gegeben und angenommen wird, und sonst auch
Angift, Angeld, Ankauf, Handgeld, Haftpfennig, Gottesgroschen, Gottespfennig,
Dingepfennig, Gönnegeld u. s. f. genannt wird, obgleich einige derselben
von der eigentlichen Angabe noch verschieden sind. [
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