Die Anforderung
, plur. die -en, das Substantiv von dem im Hochdeutschen
ungewöhnlichen Verbo anfordern, zum Gegenstande einer Forderung machen,
die Handlung dieses Anforderns auszudrucken. Anforderung auf etwas haben, oder
machen. Anforderung an einen haben, das Recht haben, etwas von jemanden fordern
zu können. Anforderung auf Verstand machen, in uneigentlicher Bedeutung,
glauben und äußern, daß man Verstand besitze. Das Verbum
anfordern ist noch in Oberdeutschland gewöhnlich. Einem Geld anfordern,
Geld von ihm fordern. [
295-296]