Der Anfluß, des -sses, plur. die -flüsse. 1) Die Handlung des Anfließens; ohne Plural. Der Anfluß des Wassers, des Baches, des Stromes. 2) Was von dem Wasser angeflößet, d. i. angesetzet wird, angeflößtes Land; ingleichen das Recht sich selbiges zuzueignen, das Anflößungsrecht. Anafluz bedeutet bey dem Notker so viel als eine Überschwemmung. [295-296] | |