Der Anfluß
, des -sses, plur. die -flüsse. 1) Die Handlung des
Anfließens; ohne Plural. Der Anfluß des Wassers, des Baches, des
Stromes. 2) Was von dem Wasser angeflößet, d. i. angesetzet wird,
angeflößtes Land; ingleichen das Recht sich selbiges zuzueignen, das
Anflößungsrecht. Anafluz bedeutet bey dem Notker so viel als eine
Überschwemmung. [
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