Anderweitig
, adj. et adv. von dem vorigen, welches in dessen obigen
Bedeutungen auch im Hochdeutschen üblich ist. Eine anderweitige
Verbindlichkeit, welche man an einem andern Orte, zur andern Zeit, oder mit
andern Personen eingegangen ist; woraus erhellet, daß dieses Wort
schärfer bestimmt, als das einfache ander. Eine anderweitige Hülfe
veranstalten, so wohl eine andere, als auch eine wiederhohlte Hülfe. Er
ist schon anderweitig versorgt, an einem andern Orte, auf andere Art. Ich habe
ihr schon meine anderweitige Absichten gesagt, Weiße. [
281-282]