* Der Amtsschaffner
, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden am
Rheinstrome, ein Beamter, der wohl so viel ist, als im Mainzischen ein
Amtskeller, oder an andern Orten ein Amtsschösser. Daher die
Amtsschaffnerey, so wohl die Würde eines Amtsschaffners, als die ihm
anvertraute Gegend.
S. Schaffner. [
257-258]