Der Amtssaß
, des -ssen, plur. die -ssen. 1) In weiterer Bedeutung, ein
jeder, der dem Amte unterworfen ist, ein Amtsunterthan; folglich so wohl die
eigentlichen Bauern, als auch diejenigen Edelleute, welche nur
amtssäßig sind 2) In engerer und am meisten üblicher Bedeutung,
in den Sächsischen Rechten, einer, der zwar ein adeliges Lehngut besitzet,
aber doch in der ersten Instanz vor dem Amte stehen muß; ein
Amtsschrift-saß, im Gegensatze der Schriftsassen, oder
Kanzelleyschriftsassen.
S. Amtsschrift.Anm. In dem Alten aus allen Theilen der
Geschichte, wird B. 2. S. 359 f. der Ursprung der Amtssassen und ihres
Unterschiedes von den Schriftsassen aus der Kriegsverfassung der mittlern
Zeiten hergeleitet. Weil die Amtleute, oder, wie sie damahls auch hießen,
die Vögte, zugleich mit für die Sicherheit der Landstraßen
wachen mußten, so unterwarfen die Landesherren ihnen einen Theil ihrer
Lehenleute, welche damahls die einzige Reiterey ausmachten, und welche unter
Anführung der Vögte die Sicherheit des Landes erhalten mußten,
den andern Theil aber behielten sie zu ihrem eigenen Gebrauche, wenn etwa ein
auswärtiger Krieg ihre Dienste nothwendig machen sollte. Aus jenen sind
die heutigen Amtssassen, aus diesen aber die Schriftsassen entstanden. Noch
deutlicher und zugleich richtiger wird der Ursprung der Amtssassen, wenn man
auf die alte Beschaffenheit der heutigen Ämter, als ehemahliger Bürge
und kaiserlicher Schlösser siehet; denn da sind die heutigen Amtssassen
nichts anders, als was ehedem die adeligen Burgmänner, Milites castrenses,
Castellani, Ministeriales castrenses waren, welche für den Genuß
eines Lehengutes die Burg vertheidigen und besetzen halfen.
S. Burgmann. [
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