Das Amt
, des -es, plur. die Ämter, Diminutiv. Ämtchen,
Oberdeutsch Ämtlein, ein altes Wort, welches ehedem so wohl gewisse
Dienstleistungen, als auch diejenigen Personen bedeutete, die dazu verbunden
waren. Heut zu Tage bezeichnet es,1. Überhaupt.1) Den ganzen Umfang
derjenigen Obliegenheiten, wozu jemand von einem Höhern angewiesen ist.
Seinem Amte ein Genüge thun, demselben nachkommen, wohl vorstehen. Das ist
mein Amt, mein Amt bringt es so mit sich. Das ist meines Amtes nicht, lieget
mir nicht ob. Einem in sein Amt greifen, sich eine Verrichtung anmaßen,
die einem andern oblieget. Die Freude, welche Ältern über ihre Kinder
empfinden, belohnet sie für das mühsame Amt der Auferziehung, Gell.
Von Amts wegen, aus einer in dem Amte gegründeten Pflicht. Ingleichen auch
wohl einzelne Verpflichtungen und Befugnisse zu gewissen Verrichtungen in dem
gesellschaftlichen Leben. In dieser Bedeutung sagt man auch in einzelnen
Fällen, ein Amt auf oder über sich nehmen, des andern Amt verrichten.
Einem ein Amt, (eine einzelne Verrichtung) auftragen. In der Theologie hat man
das Mittleramt Christi, wozu dessen prophetisches, hohepriesterliches und
königliches Amt gerechnet wird.2) Die damit verbundene Würde und
Vortheile. Ein geistliches, weltliches, obrigkeitliches, öffentliches Amt.
Ein ansehnliches, mittelmäßiges, einträgliches Amt. Ein
Ehrenamt. Ein Hofamt, Erzamt, Erbamt. Das Predigtamt. Nach einem Amte streben,
ein Amt suchen, sich um ein Amt bewerben, um ein Amt anhalten. Ein Amt
bekommen, erhalten. In ein Amt kommen. In einem Amte sitzen. Ein Amt verwalten,
bekleiden. Ein Amt antreten. Er stehet schon zehen Jahre in einem
öffentlichen Amte. Ein Amt niederlegen. Einen seines Amtes entsetzen. Das
Amt ist erlediget. EinAmt eingehen lassen. Sprichw. Es ist kein Amt so klein,
das nicht den Galgen verdienet. Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch
Verstand. Das Amt macht wohl satt, aber nicht allemahl klug.2. Ins besondere
und in eingeschränkter Bedeutung, einzelne Arten von Ämtern in der
zweiten Bedeutung.1) In der protestantischen Kirche das Predigtamt, welches im
gemeinen Leben auch nur schlechthin das Amt genannt wird. In das Amt kommen. In
welcher Bedeutung schon Apostelgesch. 6, 4. der Ausdruck, das Amt des Wortes,
vorkommt. Ingleichen verschiedene gottesdienstliche Amtsverrichtungen. So wird
in der Römischen Kirche die feierliche Messe, welche vor dem hohen Altare
gehalten wird, das hohe Amt, oder das Hochamt genannt. So auch, das Amt halten,
oder singen, Messe lesen. Das Meßamt. Das Choramt, die Haltung der
kanonischen Stunden. Das Seelenamt, die gottesdienstlichen Übungen
für die Seele eines Verstorbenen. Auch bey den Protestanten heißt das
Amt halten, an einigen Orten so viel, als das Abendmahl austheilen. Das Amt der
Schlüssel, die Gewalt die Sünde zu vergeben oder zu behalten.2) Die
Handhabung der Rechtspflege, und die Verwaltung der landesherrlichen
Einkünfte eines Ortes oder einer Gegend, und eine solche Gegend selbst. In
diesem Verstande wird das Wort Amt, wenn es schlechthin gesetzt wird, am
häufigsten genommen, und da gibt es in verschiedenen Gegenden
Deutschlandes Ämter, Kammerämter, Kreisämter, Oberämter,
Chatoullen-Ämter u. s. f. Die meisten dieser Deutschen Ämter mit
ihren Zubehören sind noch Überbleibsel der alten Curten, Bürge,
oder kaiserlichen Schlösser, welche aus bekannten Ursachen nach und nach
in die Hände des Adels oder der Landesherren gekommen sind. Dieß ist
die einzige und wahre Ursache, warum die meisten landesfürstlichen
Amthäuser in Deutschland alle diejenigen Hoheitsrechte besitzen, welche
ehedem auf einer alten Deutschen Burg hafteten, und ein wesentliches
Kennzeichen derselben sind. Noch in der Hildesheimischen Stiftsfehde von 1630
wurden die Hildesheimischen Ämter Schlösser genannt.
S. auch Amtmann
und
Amtsaß. In andern, besonders Oberdeutschen
Gegenden, sind Statt des Nahmens Amt die Benennungen Pflege, Pflegamt,
Kellerey, Vogtey, Ort, u. s. f. üblich. Oft wird im gemeinen Leben auch
die Wohnung des Vorgesetzten eines solchen Amtes, das Amt genannt, für
Amthaus.3) Ein Collegium gewisser, zu einer Verrichtung bestimmter Personen,
und das Gebäude, wo selbige ihre Sitzungen halten. In diesem Verstande
sagt man so wohl das Amt, für diejenigen Personen, die die Gerichtspflege
in einem Amte in der zwejten Bedeutung verwalten, als auch das Postamt, das
Bauamt, das Marschallamt, das Steueramt, das Kirchenamt, in Schlesien, das
Consistorium, u. s. f.4) Innungen alter und zahlreicher Handwerker, welche
einige besondere Vorrechte genießen, zum Unterschiede von den
schwächern und geringern Zünften, welche nur Werke oder Gilden
genannt werden. In dieser Bedeutung ist das Wort am meisten in Niedersachsen,
und besonders in den alten Hanseestädten üblich, wo einige
Zünfte, z. B. der Schlösser, Schuster, Schneider, Drechsler u. s. f.
das Recht haben, sich Ämter zu nennen. Indessen muß dieser Gebrauch
auch in Oberdeutschland nicht ganz fremd seyn, denn Henisch hat Ambacht
gleichfalls für Zunft, und Ambachtsmann für Handwerksmann. Das
Holländ. Ambacht, und Schwed. Aembete, werden in gleichem Verstande
gebraucht. Zuweilen führet auch wohl die Werkstätte eines
Handwerksmannes den Nahmen eines Amtes. So kommt an einigen Orten
Niedersachsens der Ausdruck Barbieramt für Barbierstube vor. Das [
253-254] Amt berufen, das Handwerk zusammen kommen lassen. In das
Amt freyen, durch Heirath eine Stelle in einer geschlossenen Innung
erhalten.Anm. 1. Die älteste Schreibart dieses Wortes, nicht nur bey den
Alemannen, sondern auch bey den Angelsachsen ist Ambacht, und schon zu
Cäsars Zeiten bedeutete Ambactus einen Clienten, Vasallen. Gemeiniglich
hält man dieses Wort für Gallisch, welches sich doch aus Cäsars
Stelle nicht erweisen läßt. Zwar versichert Festus, daß Ennius
das Wort Ambactus gebraucht, welches in der Gallischen Sprache einen Knecht
bedeute; allein Salmasius hat schon gezeigt, daß die Stelle im Festus
verderbt ist, und weiter nichts sagt, als das Servus ambactus so viel als
circumactus bedeute. Das Wort mag nun echt Römisch oder Gallisch seyn, so
kommt es doch mit dem noch jetzt so wohl in den Niederlanden, als in
Oberdeutschland üblichen Ambacht sehr genau überein, und erst in den
spätern Zeiten zogen die Franken, Niedersachsen und Nördlichen
Mundarten dieses Wort in Ambete, Embede, Ampt, und Amt zusammen. Ampt ist
hierunter die unrichtigste Schreibart, weil, wenn ja ein Lippenbuchstabe
beybehalten werden soll, es Ambt, heißen müßte. Bey den Gothen
lautete dieses Wort Andbahts. Sogar bey den Letten ist Ammats, und bey den
Finnen Anmatti eine Verbindlichkeit, ein Amt, und im Isländ. bedeutet
Ambact eine Magd; aus welchem weiten Umfange das hohe Alter dieses Wortes
hinlänglich erhellet; daher sich auch von dessen Abstammung nichts als
Muthmaßungen vorbringen lassen, bey welchen ich mich daher nicht aufhalte.
Ursprünglich bedeutete Ambacht einen jeden Diener oder Bedienten, hernach
einen Diener von höherer Art, einen Vasallen, und dann auch den Dienst und
die damit verbundene Würde, welche letztere Bedeutung nunmehr die erste
ganz verdränget hat. Von der Gerichtspflege kommt dieses Wort schon 1083
vor, wo es in einer Urkunde bey dem Haltaus heißet: Judiciariam potestatem
in Alemere quae ambaht vocatur. Der Oberdeutsche Plural heißt Amte, und
diesen hat Luther 2. Chron. 23, 18. und Dan. 3, 12. beybehalten. Das Zeitwort
amten, ein Amt verwalten, wirklich bekleiden, der amtende Bürgermeister,
der regierende, ist bis auf das davon abgeleitete Beamter veraltet. Indessen
war ambahten bey den Alemannen und Franken, andbahtjan bey den Gothen, und
embehtan bey den Angelsachsen für dienen üblich. Einige Neuere haben
dagegen den Zwitter amtiren, ein Kammeramt verwalten, einführen
wollen.Anm. 2. Amt gehet bloß auf die Dienste oder vorgeschriebene
Verrichtungen, Würde aber nur auf den äußerlichen Vorzug, wenn
solcher gleich zu keinen Verrichtungen verpflichtet. So sagt man wohl die
adelige Würde, die Würde eines Hofrathes, aber nicht das adelige Amt.
Die R. A. Kraft meines tragenden Amtes, ist theils unrichtig, weil das Partic.
Act. hier keinen begreiflichen Verstand haben kann, theils pleonastisch, weil
das Pronomen mein den Begriff, welchen das tragen haben soll, bereits
hinlänglich ausdruckt. [
253-254]