Der Altvater
, des -s, plur. die -väter. 1) * Der Stammvater eines
Geschlechtes, eines Volkes, einer Religion oder einer Secte. Besonders einer
der so genannten Erzväter oder Patriarchen des alten Testamentes, welche
beyde Benennungen aber üblicher sind, als jene, welche größten
Theils veraltet ist. 2) Der Großvater, doch nur im Oberdeutschen,
S. Ältermutter. 3) In einigen
Niedersächsischen Gegenden wird ein abgelebter Dienstmann, welcher sein
Gut an seine Kinder oder andere abgetreten hat, Altvater genannt.
S. Altentheil. [
241-242]