Der Ahnherr
, des -en, plur. die -en. 1) So wie das vorige, der
Großvater; in der Oberpfalz Herrla. 2) Einer aus den Ahnen. In beyden
Fällen nur alsdann, wenn man mit Achtung von demselben reden will. Den
großen Ahnherrn eines größern Urenkels, Raml. 3) Figürlich,
auch ein jeder Vorgänger in einer Kunst, Wissenschaft oder Sache. Phil.
von Zesen, der Ahnherr aller Neuerer in der Orthographie. [
187-188]