Die Admiralität
, plur. die -en, so wohl die Gerichtsbarkeit, welche im Nahmen
des Admirales ausgeübet wird, ohne Plural; als auch dasjenige Collegium,
welches die oberste Aufsicht im Seewesen hat. Daher das
Admiralitäts-Gericht, das Admiralitäts-Collegium, die
Admiralitäts-Rechte, plur. tant. d. i. die Einkünfte, welche ein
Admiral an manchen Orten von den Schiffen zu heben hat. [
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