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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Admiral | | Die Admiralschaft

Die Admiralität

, plur. die -en, so wohl die Gerichtsbarkeit, welche im Nahmen des Admirales ausgeübet wird, ohne Plural; als auch dasjenige Collegium, welches die oberste Aufsicht im Seewesen hat. Daher das Admiralitäts-Gericht, das Admiralitäts-Collegium, die Admiralitäts-Rechte, plur. tant. d. i. die Einkünfte, welche ein Admiral an manchen Orten von den Schiffen zu heben hat. [171-172]
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