Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Adlerzange | | Der Admiral

+ Administriren

, verb. reg. act. von dem Lat. administrare, verwalten, besonders im Nahmen eines andern verwalten. Daher [169-170] die Administration, so wohl die Verwaltung eines Amtes, besonders der Regierung eines Landes im Nahmen eines andern; als auch der thätige oder ausübende Theil der Regierung, zum Unterschiede von der Legislation, oder der Gesetzgebung, welche Bedeutung in der Englischen Verfassung vorzüglich üblich ist, wo die Gesetzgebung der Nation, die ausübende Gewalt oder Administration aber dem Könige zustehet. Ferner der Administrator, des -s, plur. die -stratores, derjenige, welcher etwas verwaltet, der jemandes Güter in dessen Nahmen verwaltet, ingleichen, der die Regierung eines Landes in dem Nahmen eines andern verwaltet; der Reichsverweser. [171-172]
Die Adlerzange | | Der Admiral