Adeln
, verb. reg. act. 1) Eigentlich, adelige Würde und Vorzüge ertheilen. Von dem Kaiser geadelt werden, sich adeln lassen. 2) Figürlich, über andere erheben, der innern Würde nach. Tugend adelt, Hall.- Der Vorzug weiser Sitten Macht alles herrlicher und adelt auch die Hütten, Haged. Die Freyheit adelt euch, und nicht ein fremdes Land, Schleg.Im Schwabenspiegel adeln. Das Verbale die Adelung ist ganz ungewöhnlich. [165-166]