Der Adel
, des -s, plur. car. 1. Ein gewisser Vorzug des Standes und
Geschlechtes, welcher diejenigen, so damit begabet sind, unter andern auch
berechtiget, ihrem Geschlechtsnahmen das Vorwörtchen von vorzusetzen,
S. Von. Und zwar, (a) in eigentlicher Bedeutung, im
Gegensatze des bürgerlichen Standes. Einer von Adel. Er ist von Adel. Er
ist von gutem alten Adel. Ich weiß, daß ihm mein Adel im Wege steht.
Sein Vater hielt steif über den alten Adel. (b) Figürlich,
Würde, erhabene Eigenschaften des Geistes, Hoheit der Seele. Der Adel des
Geistes ist mehr werth, als aller Adel des Geschlechtes. Der Adel seiner Seele
both allen Widerwärtigkeiten des Schicksals Trotz. Sich unter den Adel
seines Wesens erniedrigen. [
163-164] 2. Mehrere mit der
adeligen Würde begabte Personen. Der hohe Adel, d. i. Fürsten, Grafen
und Barone. Der niedere Adel, die gemeinen Edelleute. Der mittelbare Adel, der
einem Reichsstande mit Eid und Pflicht zugethan ist. Der unmittelbare Adel, der
allein dem Kaiser und dem Reiche unterworfen ist, der Reichsadel. Der Landadel,
der Stadtadel. Der ganze umliegende Adel kam in die Stadt.Anm. Die Etymologen
sind bey der Ableitung dieses Wortes auf sehr verschiedene und zum Theil
ungereimte Meinungen gerathen; bey welchen ich mich hier nicht aufhalten,
sondern bloß auf Wachters, Frischens und Ihre's Wörterbücher,
und Grupens Observatt. rerum et antiquit. German. S. 513. verweisen will. Die
Endsylbe ist bloß die Ableitungssylbe -el, ein Ding, Subject, zu
bezeichnen; es kommt hier also nur auf die Sylbe ad, oder wie sie ehedem
lautete od, an, und diese bedeutete ehedem Eigenthum, Besitz, ein Gut;
S. Ihre's Glossar. v. Od, ingleichen hier die Wörter
Allodial und Kleinod. Diese Ableitung ist nicht allein sehr ungezwungen,
sondern auch der ältesten Verfassung der Deutschen gemäß, wo
sich der Adel ganz auf den Kriegesstand gründete, dieser aber allein der
freye Besitzer der Ländereyen war.
S. auch Edel. [
163-164]