Das Ackergericht
, des -es, plur. die -e, ein Gericht, welches über die
Feld- und Flurstreitigkeiten zu erkennen hat, dergleichen z. B. zu Frankfurt am
Main ist; das Feldgericht, Flurgericht. An andern Orten führen dergleichen
Gerichte andere Nahmen.
S. Feldgericht. [
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