Der Ächter
, des -s, plur. ut nom. sing. einer der geächtet, oder in
die Acht erkläret worden. Dieses Wort kommt nicht unmittelbar von dem
Verbo ächten her, weil es sonst jemanden bedeuten müßte, der
einen andern in die Acht thut, in welcher Bedeutung ein Feind, Verfolger bey
den Franken Ahtor, Ehter, und bey den Angels. Ehtere hieß; sondern von 3.
Acht, mit der Ableitungssylbe -er, welche in den ältesten Mundarten einen
Mann andeutete, gleichsam Vir banni. [
153-154]