Abzeichnen
, verb. reg. act. 1) Die Gestalt einer Sache durch Zeichen
bemerken. Ein Lager abzeichnen, abstecken. Einen Platz zu einem Gebäude,
zu einem Garten u. s. f. abzeichnen. 2) Durch Zeichen, d. i. Linien und
Striche, abbilden. Ein Lager, einen Garten, ein Gebäude, eine Blume
abzeichnen. Eine Person mit Kohlen, mit Röthel abzeichnen. [
137-138]