Abwägen
, verb. reg. am häufigsten irreg. act.
S. Wägen.1. Das Gewicht einer Sache gehörig
bestimmen. 1) Eigentlich. Die Güter abwägen lassen. Ehedem
zählte man das Geld nicht ab, sondern man wägte es ab. 2) In weiterer
Bedeutung, das Gefälle eines Flusses, den Abhang eines Erdreiches, und
überhaupt die horizontale Lage eines Ortes gegen den andern durch die
Grund- oder Wasserwage bestimmen, nivelliren. Eine Fläche abwägen.
Den Fall des Wassers mit der Wasserwage abwägen, welches in der
Abwägungskunst gelehret wird. So auch, den Mahlpfahl abwägen, bey den
Mühlen. Schächte abwägen, im Bergbaue, anweisen, wie solche von
unten und oben gehörig zusammen treffen. 3) Figürlich, das
Verhältniß einer Sache gegen die andere genau bestimmen. Alle seine
Worte auf der Goldwage abwägen. Die Bewegungsgründe müssen auf
das genaueste gegen einander abgewäget werden.
Wäg unser Schicksal ab, sprich, welches heischt mehr
Zähren, Weiße. Der Freund der stets sein Glück nach meinem
abgewogen, Ebend.
2. Nach dem Gewichte abtheilen. Den Soldaten das Brot
abwägen. Wäget mir von dieser Waare zehn Pfund ab. So auch die
Abwägung.Anm. Abwägen wird von den meisten eben so irregulär
conjugiret als wiegen. Allein es wäre zu wünschen, daß man den
Unterschied zwischen den Activis und Neutris in der Conjugation überall so
genau beobachtete, als in senken und sinken, tränken und trinken, sprengen
und springen, setzen und sitzen und andern geschiehet. Wägen würde
alsdann mit allen seinen Compositis regulär gehen, und bloß die
thätige Bedeutung haben, so wie wiegen mit seinen Compositis und mit
seiner irregulären Conjugation allein die Mittelgattung ausdrücken
würde. Aber alsdann würde abwiegen, welches einige für
abwägen gebrauchen, gar keine Bedeutung haben.
S. Wägen und
Wiegen. [
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