Abvisiren
, verb. reg. act. welches in Ansehung seiner zweyten Hälfte
aus dem Lat. visus, oder vielmehr dem Ital. visiera gemacht worden, durch
Visiren abmessen. Besonders im Forstwesen, die Länge eines Baumes, ehe er
gefället wird, auf solche Art messen. [
129-130]