Der Abtritt
, des -es, plur. die -e, von dem Verbo abtreten.1) Die Handlung
des Abtretens, so fern dieses Zeitwort ein Neutrum ist; ohne Plural. (1) Die
Einkehr auf der Reise. Einen Abtritt bey einem nehmen, bey ihm abtreten. 2) Die
Entfernung an einen nahe gelegenen Ort. Einen Abtritt nehmen, abtreten. Der
Richter befahl den Parteyen, einen Abtritt zu nehmen, sich auf kurze Zeit zu
entfernen. 3) Die Begebung eines Rechtes. Wir mußten ihm hundert Thaler
für den Abtritt geben. (4) Die Verlassung einer Partey oder Sache, am
meisten in Oberdeutschland. Der Abtritt von einem, von einer Gesellschaft, von
einer Religion, von einer Meinung u. s. f.2) Ein Ort, auf welchen man von einem
höhern Orte niedertritt, der Absatz. Der Abtritt vor einer Thür.
Falle nicht, hier ist ein Abtritt.3) Ein Ort, an welchen man sich bey Seite
begibt. (1) In den Bergwerken, kleine Sitze in den Schächten zum Ausruhen,
welche auch Absätze, und Wechselbühnen genannt werden. (2) Im
gemeinen Leben, ein abgesonderter Ort zur Erleichterung des Leibes. Da es der
Wohlstand nothwendig gemacht hat, manche Dinge nicht bey ihrem rechten Nahmen
zu nennen, so hat man auch diesem Orte schon in den mittlern Zeiten
verschiedene, theils allgemeine, theils mildere Nahmen gegeben, den damit
verbundenen schmutzigen Begriff zu verstecken. So nannte man ihn z. B. ehedem
das Läublein, von Laube, den Gang, Ausgang, das Sprachhaus u. s. f. Und an
manchen Orten führet er noch jetzt die Nahmen das Häuschen, die
Gelegenheit u. s. f.
S. auch Privet und
Secret. Abtritt ist eine ähnliche Benennung, welche
anfänglich auch dem strengsten Wohlstande nicht anstößig
scheinen konnte, aber durch den immer gemeiner gewordenen Gebrauch auch schon
niedrig zu werden anfängt, daher sich viele Statt derselben lieber des
Ausdruckes heimliches Gemach bedienen.4) Dasjenige, was abgetreten worden, in
der ersten Bedeutung des Activi. So nennen die Jäger dasjenige junge
Getreide oder Gras, welches der Hirsch mit seinen Schalen abgetreten hat, den
Abtritt. [
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