Der Abtrieb
, des -es, plur. inusit. die Handlung des Abtreibens, doch nur
in folgenden beyden Fällen. 1) Im Forstwesen, der Abtrieb des Holzes,
eines Waldes, das Fällen und Wegschaffen der Bäume in demselben. 2)
In den Rechten, das Abtreiben eines Käufers von dem Kaufe einer Sache,
vermittelst des Einstands- oder Näherrechts, welches Recht an einigen
Orten gleichfalls der Abtrieb genannt wird. [
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