Der Abtrag
, des -es, plur. car. die Handlung des Abtragens, doch nur 1) in
der figürlichen Bedeutung der Bezahlung. Der Abtrag einer Schuld, der
obrigkeitlichen Gefälle. Ingleichen 2) in den Rechten, Schadloshaltung,
Vergütung, Ersatz eines zugefügten Schadens, so wohl an
Vermögen, als auch an der Ehre. Einem einer Beleidigung wegen Abtrag thun
oder machen. Damit ihnen Abtrag geschehe. Abtrag begehren, verlangen. In dieser
Bedeutung wird das Wort mehrentheils ohne Artikel gebraucht. [
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