Absprechen
, verb. irreg. act.
S. Sprechen. 1) Durch einen förmlichen Spruch, d.
i. gerichtliches Urtheil, einer Sache berauben. Einem den Besitz eines Gutes
absprechen. Der Richter hat ihm das Leben abgesprochen. 2) In weiterer
Bedeutung, die Erlangung eines künstigen Gutes verneinen. Die Ärzte
haben ihm das Leben abgesprochen, haben versichert, daß er an dieser
Krankheit werde sterben müssen. Man spricht mir alle Hoffnung ab, den
Gegenstand der Hoffnung, die gehoffte Sache. Ich will ihm sein Glück nicht
absprechen. 3) Jemanden die Anwesenheit einer Eigenschaft verneinen. Man
spricht ihm alles Verdienst, alle Gelehrsamkeit ab. Ich will ihm diesen Vorzug
nicht absprechen. Daher die Absprechung in der ersten Bedeutung.Anm. In
verschiedenen Provinzen hat dieses Verbum noch einige andere Bedeutungen, die
man auch wohl in das Hochdeutsche einzuführen versucht hat. (a) Unrecht
geben. Wir können ihm nicht ganz absprechen. (b) Abschaffen.
Die Kaiser haben selbst den Irrthum abgesprochen,Den
Mißbrauch hingethan, die Bilder weggebrochen, Opitz.
(c) Verabreden, besonders in Niedersachsen. Etwas mit
einander absprechen. Daher Absprache daselbst auch Abrede
bedeutet. [
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