Absondern
, verb. reg. act. von einem andern Dinge sondern oder trennen,
als ein allgemeiner Ausdruck, der die besondere Art und Weise unbestimmt
läßt. 1) Eigentlich, dem Orte nach. Ein räudiges Schaf von der
Herde, die Lämmer von den Schafen absondern. Die Gefangenen von dem
Regimente absondern. Ein großer Fluß sonderte uns von einander ab. Er
lebt von allen Menschen abgesondert. Ein abgesonderter Ort. Man sondere den
Begriff der Tugend von der Freundschaft ab, so verschwindet ihr Werth und ihr
heiliger Glanz, Gell. Fleisch, Muskeln, Drüsen, Häute, sind in den
thierischen Körpern lauter Maschinen, welche theils salzige, theils
öhlige, theils geistige, theils wässerige Theile aus dem Blute
absondern; so lange diese Absonderungen (Secretiones) gehörig von Statten
gehen, befindet sich der Mensch in seinem natürlichen gesunden Zustande.
2) In Gedanken absondern, eine Sache deutlicher als eine andere denken,
abstrahiren, wofür einige das unbequeme abziehen einführen wollen.
Sich Merkmahle von etwas absondern, abstrahiren. Daher die Absonderung, die
Abstraction, und das Absonderungsvermögen, die Kraft der Seele, Dinge von
einander abzusondern. 3) Der Verbindung, dem Zusammenhange, der Gemeinschaft
nach. Sich von einer Gesellschaft absondern. Sich von der Welt absondern. So
auch in den Rechten, besonders in Niedersachsen, mit Reichung eines Theils
seines Vermögens von allen künftigen Ausprüchen auf seine
Verlassenschaft abfinden. Ein Kind absondern. Abgesonderte Kinder, Brüder,
Schwestern. Man pflegt diese Handlung auch abfinden, ablegen, abtheilen und in
Soest abschichten zu nennen. Doch wird zu der Absonderung besonders erfordert,
theils daß solche von den Ältern bey ihren Lebzeiten, theils aber
auch mit Einwilligung der Kinder geschiehet. Das Hauptwort, die Absonderung,
kann in allen obigen Bedeutungen gebraucht werden.Anm. Angels. asyndrian,
Schwed. assindra, Holl. afzonderen. [
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