+ Absonderlich
, adj. et adv. was abgesondert werden kann, von andern
abgesondert zu werden verdienet, und wirklich abgesondert ist, so wohl 1) in
der eigentlichen Bedeutung, als auch 2) in der uneigentlichen, besonders in
Rücksicht auf die verschiedenen Ursachen der Absonderung. (a) Für
eigen, besonder. Dieses erfordert ein absonderliches Buch. Ein absonderliches
Zimmer. (b) Für allein, einsam. Absonderlich wohnen, schlafen, essen. Mit
einem absonderlich, (allein) reden. Welche Nothwendigkeit leget dir auf, die
Zeit dermaßen absonderlich zu verschleißen, und in solcher Einsamkeit
herum zu wandern? Opitz. (c) Für einzeln. Jemanden über einen
absonderlichen Umstand befragen. Die absonderlichen Umstände
erzählen. Insgemein und absonderlich. (d) Für vor andern,
insonderheit. Dieß ist überall üblich, absonderlich aber in
Franken. Alles wird jetzt theurer, absonderlich das Getreide. (e)
Vorzüglich. Eine absonderliche Klugheit, Schönheit, Gnade. Ich bin
ihnen absonderlich Dank schuldig. Es ist nichts absonderliches daran. (f)
Seltsam, sonderbar. Ein absonderlicher Mensch.Anm. In allen obigen Bedeutungen
ist dieses Wort nur noch in einigen Kanzelleyen und den Oberdeutschen Mundarten
üblich. In der anständigern Schreib- und Sprechart bedienet man sich
dafür der Wörter besonder und besonders. [
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