Abschwören
, verb. irreg. act.
S. Schwören. 1) Einen Eid abschwören, ihn
ablegen, die Eides-Formel feyerlich nachsprechen. 2) Sich eidlich von etwas los
sagen, es verschwören. Seine Religion, eines Dienste, einen Irrthum
abschwören. 3) Eine Sache eidlich, mit einem feyerlichen Schwure
läugnen. Einen Diebstahl, ein empfangenes Darlehn, einen Wechsel, eine
Schuld, seine Hand, seine Unterschrift u. s. f. abschwören. Hierher
gehöret wohl auch die niedrige R. A. da man von einem in Ansehung der Eide
leichtsinnigen Menschen sagt: er sollte dem Teufel wohl ein Bein
abschwören. Daher die Abschwörung in allen obigen
Bedeutungen. [
103-104]