Abschlämmen
, verb. reg. act. 1) Vom Schlamme reinigen. Einen Teich, einen
Graben abschlämmen. 2) Durch zugegossenes und wieder abgegossenes Wasser
von Unreinigkeiten gehörig reinigen. So auch die Abschlämmung. Die
breitere Oberdeutsche Mundart behält auch in diesem Zeitworte das a,
abschlammen. [
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