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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Abschläglich

, adj. et. adv. von dem Zeitworte abschlagen, was abgeschlagen, d. i. abgerechnet, werden soll. Eine abschlägliche Bezahlung, die auf Abschlag geschieht. Einen abschläglich bezahlen. [95-96]
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