Abschiffen
, verb. reg. 1. Activum, zu Schiffe fortbringen. Güter,
Waaren abschiffen. Daher die Abschiffung. 2. Neutrum, mit dem Hülfsworte
seyn, zu Schiffe von einem Orte wegfahren, absegeln. Vom Lande abschiffen. Sie
waren schon aus dem Hafen abgeschiffet. [
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