Der Abschiedsbrief
, des -es, plur. die -e, 1) Ein Brief, worin man von jemanden
Abschied nimmt. 2) In den Rechten an einigen Orten ein Schreiben oder Bericht,
welchen der Unterrichter nach geschehener Appellation an den Oberrichter
ertheilet, Apostoli, Litterae dimissoriae. Ingleichen, ein schriftliches
Zeugniß, welches man jemanden bey seinem Abschiede gibt. [
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