Abreden
, verb. reg. 1. Activum a) Sich wegen einer Sache
hinlänglich unterreden, sich über etwas bereden. Etwas mit einem
abreden. Es ist eine abgeredete Sache. Abgeredeter Maßen. Reden sie das
Nöthige mit ihm ab, Less. b) + Sich abreden, durch vieles Reden
ermüden. 2. * Neutrum, mit haben, aberwitzig reden, besonders in hitzigen
Krankheiten; welche Bedeutung im Hochdeutschen aber eben so ungewöhnlich
ist, als die Bedeutung des Abrathens, welche letztere nur Steinbach
anführet.Anm. In Oberdeutschland ist auch das Nebenwort abredig, in der
zweyten Bedeutung des Hauptwortes Abrede üblich; etwas abredig seyn, es
verneinen. Allein im Hochdeutschen kennet man es nicht. [
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