Die Abrede
, plur. die -n. 1) Eine vollendete gemeinschaftliche Unterredung
über etwas, Verabredung. Abrede mit einem nehmen. Abrede wegen einer Sache
nehmen. Genommener Abrede nach. Der genommenen Abrede nachkommen. 2) Die
Verneinung einer Sache; doch nur in der R. A. nicht in Abrede seyn. Ich bin es
nicht in Abrede, läugne es nicht. Ichbin nicht in Abrede, daß nicht
mancher Fehler dabey sollte vorgegangen seyn. Er ist nichts in Abrede, Less.
Bejahender Weise ist dieses Wort nicht gebräuchlich.Anm. Ab druckt in der
ersten Bedeutung ein Vollenden, in der zweyten aber den Gegensatz aus. Der
Plural ist in der ersten Bedeutung selten, in der zweyten aber ganz
ungewöhnlich. [
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