Abrathen
, verb. irreg. act.
S. Rathen. Durch guten Rath von einer Sache abzuhalten
suchen. Einen abrathen. Ingleichen, einen von etwas abrathen, wie auch, einem
eine Sache abrathen. Daher die Abrathung. Abrathen bedeutet eigentlich durch
guten Rath von einem Gegenstande entfernen; daher ist es fehlerhaft, wenn man
die Person, so fern sie die Stelle der Sache vertritt, in der dritten Endung
setzt, einem von etwas abrathen. Wohl aber stehet die Person im Dative, wenn
die Sache im Accusative beygefüget wird: einem etwas
abrathen. [
79-80]