* Abnießen
, verb. irreg. act.
S. Genießen, welches nur noch in den Rechten
üblich ist, wo es so viel bedeutet, als eine Sache nützen oder
brauchen, den Genuß, Nießbrauch einer Sache haben. Daher die
Abnießung, der Nießbrauch. Ältere Beyspiele von beyden
Wörtern kommen bey dem Haltaus vor. [
75-76]