Ablösen
, verb. reg. act. überhaupt so viel als los machen, doch
mit verschiedenen Nebenbegriffen. Es bedeutet aber,1) In den eigentlichern
Bedeutungen; (a) was an- oder aufgebunden, oder auf ähnliche Art
befestiget war, los machen. Den Mantelsack ablösen. Angebundene
Gewächse von dem Stocke ablösen. (b) Behutsam abschneiden;
vornehmlich bey den Jägern und Wundärzten. Das Fleisch von den Beinen
ablösen. Ein Glied, ein Fleischgewächs ablösen. Wenn dieses
Ablösen vermittelst einer Säge geschiehet, so nennen die
Wundärzte es lieber absetzen. (c) Los machen auf mancherley andere Art. So
heißen bey den Ärzten, ablösende Mittel, besonders diejenigen,
welche den zähen Schleim auf der Brust auflösen und abführen.
(d) Das Reciproc. sich ablösen, für losgehen, sich absondern, wird
gleichfalls von mancherley Arten der eigenen Ablösung gebraucht. Das
Fleisch löset sich von den Zähnen ab. Der Schleim löset sich ab.
Der Gang löset sich ab, in den Bergwerken, er hängt mit dem Gestein
nicht unmittelbar zusammen. Der Kalk hatte sich abgelöset.2) In
figürlichern Bedeutungen. (a) Für losschießen, besonders von dem
groben Geschütze, besser lösen. Ein Geschütz, eine Kanone
ablösen, losbrennen; wo die Figur vermuthlich von den alten
Rüstwerken hergenommen ist, welche mit mancherley Arten von Federn
gespannet waren. (b) Absondern, abscheiden. So sagt man z. B. in den
Bergwerken: Die Gänge werden an den Saalbändern durch den Besteg von
dem Gesteine abgelöset, geschieden. (c) In noch figürlicherer
Bedeutung, eine Sache durch Erstattung des Werthes, der Gebühr, oder der
Kosten an sich bringen. Ein Pfand, ein verpfändetes Gut ablösen,
einlösen. So auch in den Gerichten, einen Bericht, ein Urtheil u. s. f.
ablösen, mit Bezahlung der Gerichtsgebühren zu sich nehmen.
Ingleichen, einen Zins, Zehenten u. s. f. ablösen, abkaufen. Daß man
im 14ten Jahrhundert in der Niedersächsischen Mundart auch gesagt, einem
ein Pfand ablösen, erhellet aus dem [
69-70] Bremisch-Nieders. Wörterbuche v. Los. (d) Jemanden ablösen,
dessen Stelle entweder selbst, oder durch einen andern ersetzen, und ihn
dadurch von seiner Verrichtung, oder von einer Verbindlichkeit los machen.
Einen von der Arbeit ablösen. Die Wache ablösen. Ingleichen, einen
von der Wache ablösen. Es löset immer einer den andern ab. Ein
abgelöseter Deich, heißt in den Marschländern, ein Deich, vor
welchem ein neuer weiter hinaus gelegt ist. In Oberdeutschland sagt man in
einem noch weitern Umfange der Bedeutung, mit etwas ablösen, abwechseln,
dessen Stelle ersetzen.
Entzückung löst mit Wehmuth ab, Hall.
Allein im Hochdeutschen ist diese Wortfügung nicht
üblich. [
71-72]