Ablöschen
, verb. reg. act. 1) Gehörig kalt oder kühl machen,
besonders einen glühenden oder heißen Körper mit einem
flüssigen gehörig oder völlig abkühlen. Ein glühendes
Eisen in Wasser, in Öhl ablöschen. Ingleichen, völlig
auslöschen; die Kohlen, das Feuer ablöschen. Und dann figürlich,
den Durst ablöschen, besser löschen. 2) Von etwas wegwischen,
besonders was mit Kreide oder auf ähnliche Art angeschrieben war. Eine
Rechnung, eine Schuld, von der Tafel ablöschen. So auch die
Ablöschung. [
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