Abtheilen
, verb. reg. act. 1) Theilen, d. i. in Theile zerlegen, und
diese Theile merklich machen, welcher letztere Begriff in der Partikel ab
liegt; dagegen eintheilen mehr auf die bestimmte Anzahl der Theile siehet. Die
Grade auf dem Quadranten abtheilen. Ein Feld, eine Fläche, ein Zimmer, ein
Kriegsheer, ein Buch abtheilen. Ein Ganzes in seine Theile abtheilen. Den Tag
in zwölf Stunden abtheilen.Wie theilt der Sonnenlauf so schnell die Zeiten
ab, Can. Wörter abtheilen, oder auch nur theilen, welches vermittelst des
Abtheilungszeichens (-) oder auch nur Theilungszeichens geschiehet. 2) Mit
einem Theile eines gemeinschaftlichen Vermögens abfinden, absondern. Seine
Rinder abtheilen. Abgetheilte Rinder. Nachgeborne Prinzen abtheilen. Ein
abgetheilter Herr oder Prinz, den man mit einem ausländischen Worte
gemeiniglich einen apanagirten Prinzen nennet. Diese Art des Abtheilens wird in
den besondern Rechten verschiedener Orte auch abfinden, ablegen, abmehren,
absondern, abscheiden u. s. f. genannt.
S. diese Wörter. [
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