Die Abkündigung
, plur. die -en, 1) Die Bekanntmachung von einem erhabenen Orte,
besonders verlobter Personen; ein Kirchengebrauch, welcher in Obersachsen auch
das Aufgeboth, oder Aufboth, in manchen Gegenden das Abgeboth, die
Proclamation, in Oberdeutschland die Verkündigung, im Jülichischen
der Kirchenruf, und in Ostfriesland die Kirchensprache genannt wird. Ehedem
hieß er auch der Bann, wovon die Abkündigung im Franz. noch jetzt Ban
de mariage genannt wird. 2) * Die Lossagung von einer Sache, die Verzicht auf
dieselbe. [
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