Das Abkommen
, des -s, plur. car. bedeutet außer den Bedeutungen des
Verbi auch den Vergleich in einer streitigen Sache. Ein gütliches Abkommen
mit einem treffen. Ist denn kein Abkommen zu treffen? Diese Bedeutung ist durch
die Kanzelleyen aus Oberdeutschland zu uns gekommen, wo das Verbum in dieser
Bedeutung nicht ungewöhnlich ist. Für das Abkommen in diesem
Verstande findet man bey einigen auch wohl die Abkommung. [
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