Abkommen
, verb. irreg. neutr. (
S. Kommen,) mit dem Hülfsworte seyn. 1) Eigentlich
von einem Orte oder einer Sache entfernet werden, doch mit verschiedenen
Nebenbegriffen. Von dem rechten Wege abkommen, sich verirren. Ich konnte aus
der Gesellschaft nicht abkommen, konnte oder durfte sie nicht verlassen. Er
kann ganz wohl abkommen, er wird durch keine Geschäfte abgehalten zu
kommen. + Er kann abkommen, man kann seiner entbehren. Von seiner Rede, von
seinem Vorhaben, von seinem Zwecke abkommen, davon entfernet werden. Um kurz
von der Sache abzukommen, sie kurz zu endigen. Um von dem Menschen abzukommen,
um seiner los zu werden, nicht um des Menschen abzukommen. + Ich konnte nicht
wohlfeiler abkommen, aus der Sache kommen. 2) Figürlich, aus dem Gebrauche
kommen, sich aus dem Gebrauche verlieren, abgebracht werden. Eine Gewohnheit
abkommen lassen. Das ist bey uns ganz abgekommen. Ein abgekommener
Gebrauch.Anm. Zu den im Hochdeutschen entweder gar nicht, oder doch nur selten
üblichen Bedeutungen dieses Zeitwortes, welche aber in Oberdeutschland
noch sehr gewöhnlich sind, gehören vornehmlich folgende. (a)
Herstammen; davon haben wir indessen noch die Hauptwörter, der
Abkömmling und die Abkunft. (b) Mit einem abkommen, sich mit ihm
vergleichen,
S. den folgenden Artikel. (c) Von einem Amte abkommen,
dessen entsetzet werden. (d) Einer Sache abkommen, sie nach und nach verlieren,
darum kommen. Von dem Viehe abkommen.
Ob wir sein dadurch kommen ab,
Theuerd. Kap. 66. ob wir dadurch seiner los werden
können.
Was trauren wir denn viel, daß der und jener stirbt, Und
kömmt der Sorgen ab, Opitz.
Eben diese Wortfügung hat auch Luther in seiner
Bibelübersetzung mit aufgenommen. (e) Am Verstande, an Kräften, an
Leibes-Gestalt abnehmen. Er kommt am Leibe ab, Steinb. Er kommt wegen vieler
Arbeit ab, ebend.
Siehe, wie ich ab sey kommen, Wie mir alle Kraft genommen,
Opitz.
[
59-60]