Die Abhandlung
, plur. die -en, von der zweyten Bedeutung des Zeitwortes. 1)
Die Unterhandlung und Vollendung eines Geschäftes; ohne Plural. Die
Abhandlung eines Vertra-ges, eines Friedens u. s. f. 2) Die mündliche oder
schriftliche Ausführung eines Satzes oder einer Materie. Eine Abhandlung
schreiben, drucken lassen u. s. f. [
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