Abhalten
, verb. irreg.
S. Halten. 1. Activum. (1) Eigent- [
49-50] lich, etwas in einer Entfernung von einer andern Sache halten. So
heißt z. B. besonders in Niedersachsen, die kleinen Kinder abhalten, sie
so von sich halten, daß sie ihre Nothdurft verrichten können. (2)
Figürlich. (a) Die Annäherung einer Person oder Sache hindern, es
geschehe auf welche Art es wolle. Das Wasser abhalten. Den Feind von der Stadt
abhalten. Den Hund mit dem Stocke abhalten. Kann wohl deine Leibwache den
unsichtbaren Kummer abhalten, der dir überall nachschleicht Dusch. (b) An
Vollbringung einer Sache hindern, auch in sehr weitem Verstande, es geschehe
durch körperliche Gewalt, physische Hindernisse, Bewegungsgründe, u.
s. f. Einen von der Flucht, von einer schändlichen That, von seiner Arbeit
abhalten. Jemanden von dem Essen, von der Kirche abhalten. Es soll mich nichts
abhalten, dir zu dienen. Neutrum mit haben, nur in der Seefahrt, so
steuern,daß das Schiff von dem Winde abkomme, ihn in den Rücken
bekomme. Unsere Flotte segelte nahe am Winde, hielt hierauf von ihm ab, und
ging auf den Feind los. [
51-52]