* Abgüten
, verb. reg. act. vermittelst Ertheilung eines Gutes, besonders
eines Heurathsgutes von den Ansprüchen an etwas ausschließen; ein
Wort, welches vornehmlich in den Rheinischen Provinzen in Erbfolgssachen
üblich ist. Von dem Unterschiede unter abfinden und abgüten,
S. Abfinden. Daher die Abgütung, in eben dieser
Bedeutung. [
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